Installation und Wartung vom Fachbetrieb
Ein Gewitter zieht auf, der Blitz schlägt ein – und innert Sekundenbruchteilen entscheidet sich, ob Ihr Gebäude geschützt ist oder nicht. Eine fachgerecht installierte Blitzschutzanlage leitet den Blitzstrom sicher ins Erdreich ab und schützt Gebäude, Bewohner und technische Anlagen vor schweren Schäden. Wir von Schoop + Co. AG planen, installieren und warten Blitzschutzsysteme im Aargau und der Region – als offizieller Kontrollbetrieb der kantonalen Gebäudeversicherung.
Eine Blitzschutzanlage – oft auch Blitzableiter genannt – besteht aus mehreren Komponenten, die zusammen einen sogenannten Faradayschen Käfig bilden. Das Prinzip: Der Blitzstrom wird aufgefangen, am Gebäude vorbeigeführt und kontrolliert in die Erde abgeleitet. Ohne diesen Schutz kann ein Blitzeinschlag elektrische Leitungen zerstören, Metallrohre beschädigen oder im schlimmsten Fall einen Brand auslösen.
Das System gliedert sich in den äusseren und den inneren Blitzschutz. Der äussere Blitzschutz umfasst Fangleitungen auf dem Dach, Ableitungen an der Fassade sowie die Erdungsanlage. Der innere Blitzschutz – also der Überspannungsschutz und Potentialausgleich – schützt zusätzlich die Elektronik im Gebäude vor Überspannungen, die auch bei Blitzeinschlägen in der Umgebung auftreten können.
Bei Neubauten lässt sich eine Blitzschutzanlage besonders elegant und nahezu unsichtbar integrieren. Auf dem Dach verlegen wir ein Fangnetz mit Ableitungen, das alle wesentlichen Metallteile der Gebäudehülle einbindet. Der Fundamenterder wird bereits während der Bauphase in den Beton eingelegt. So ist Ihr Gebäude von Anfang an geschützt – ohne sichtbare Beeinträchtigung der Architektur.
Für Architekten und Generalunternehmer koordinieren wir die Blitzschutzplanung frühzeitig mit den anderen Gewerken. Das spart Zeit auf der Baustelle und vermeidet nachträgliche Anpassungen.
Auch bestehende Gebäude können nachträglich mit einer Blitzschutzanlage ausgerüstet werden. Der Aufwand ist zwar höher als beim Neubau, doch unter gewissen Voraussetzungen ist die Nachrüstung problemlos möglich. Wir prüfen die baulichen Gegebenheiten, beraten Sie zu den Optionen und setzen die Installation fachgerecht um. Fragen Sie uns an – gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihr Gebäude.
Eine Blitzschutzanlage muss regelmässig auf ihre Funktionssicherheit überprüft werden. Im Kanton Aargau schreibt die Gebäudeversicherung periodische Kontrollen vor – je nach Gebäudetyp alle 10 bis 20 Jahre. Nach einem Blitzeinschlag ist eine zusätzliche Inspektion zwingend erforderlich.
Als offizieller Kontrollbetrieb der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) übernehmen wir diese Prüfungen gerne für Sie. Wir dokumentieren den Zustand Ihrer Anlage, messen die Erdungswiderstände und beheben allfällige Mängel direkt vor Ort. So bleibt Ihr Blitzschutz jederzeit einsatzbereit.
Gut zu wissen: Für freiwillig erstellte Blitzschutzanlagen leisten viele kantonale Gebäudeversicherungen finanzielle Beiträge. Sprechen Sie uns an – wir informieren Sie über die aktuellen Fördermöglichkeiten im Aargau.
Blitzschutz bezeichnet alle Massnahmen, die ein Gebäude vor den Auswirkungen eines Blitzeinschlags schützen. Das System besteht aus Fangleitungen auf dem Dach, Ableitungen an der Fassade und einer Erdungsanlage. Diese Komponenten bilden einen Faradayschen Käfig, der den Blitzstrom auffängt und sicher ins Erdreich ableitet – noch bevor er ins Gebäudeinnere gelangen kann.
Bei einem Einfamilienhaus liegen die Kosten für eine Blitzschutzanlage im Neubau bei etwa 3'000 bis 5'000 Franken. Wird ein bestehendes Haus nachgerüstet, ist mit 5'000 bis 10'000 Franken zu rechnen – abhängig von Gebäudegrösse, Dachform und Zugänglichkeit. Das entspricht rund 0,5 bis 1 Prozent der Baukosten. Für freiwillige Anlagen gibt es in vielen Kantonen Subventionen.
Für private Wohnhäuser ist Blitzschutz in der Schweiz nicht vorgeschrieben. Obligatorisch wird er bei Gebäuden über 20 Meter Höhe, bei Bauten mit mehr als 300 Personen sowie bei Schulen, Spitälern, Altersheimen und Lagern mit brennbaren oder explosiven Stoffen. Trotzdem ist eine freiwillige Anlage sinnvoll – rund ein Drittel aller Brände in der Schweiz werden durch Blitzschlag verursacht.
Im Kanton Aargau müssen Blitzschutzanlagen alle 10 bis 20 Jahre durch eine akkreditierte Prüfstelle kontrolliert werden – je nach Gebäudetyp und Nutzung. Nach einem Blitzeinschlag ist eine sofortige Kontrolle Pflicht, auch wenn kein sichtbarer Schaden entstanden ist. Regelmässige Wartung stellt sicher, dass alle Verbindungen intakt sind und die Erdung einwandfrei funktioniert.
Blitzschutzanlagen werden in der Regel von spezialisierten Spenglereibetrieben installiert. Schoop + Co. AG in Dättwil plant, installiert und wartet Blitzschutzsysteme seit Jahrzehnten. Als offizieller Kontrollbetrieb der Aargauischen Gebäudeversicherung führen wir auch die vorgeschriebenen periodischen Prüfungen durch. So erhalten Sie alles aus einer Hand – von der Beratung bis zur Abnahme.
Ob Neubau, Nachrüstung oder periodische Kontrolle – wir beraten Sie unverbindlich. Nehmen Sie noch vor dem nächsten Gewitter Kontakt mit uns auf.