Eine Absturzsicherung schützt Menschenleben – aber nur, wenn sie einwandfrei funktioniert. Deshalb schreiben Gesetzgeber und Hersteller regelmässige Wartungen vor. Schoop + Co. AG führt die jährlichen Prüfungen Ihrer Anschlageinrichtungen durch: fachkundig, dokumentiert und im Aargau sowie der Region vor Ort. So bleiben Sie auf der sicheren Seite – im wörtlichen wie im rechtlichen Sinn.
Anschlagpunkte, Seilsysteme und Geländer sind permanenter Witterung ausgesetzt. UV-Strahlung, Frost, Feuchtigkeit und Temperaturschwankungen setzen den Materialien zu. Schraubverbindungen können sich lockern, Dichtungen spröde werden, Korrosion ansetzen. Manche dieser Schäden sind mit blossem Auge kaum erkennbar – und genau das macht sie gefährlich.
Hinzu kommt die rechtliche Seite: Gemäss Obligationenrecht haftet der Werkeigentümer für Schäden, die auf mangelhafte Anlagen zurückzuführen sind. Ohne dokumentierte Wartung fehlt Ihnen im Schadensfall der Nachweis, dass Ihre Absturzsicherung ordnungsgemäss in Stand gehalten wurde. Die regelmässige Prüfung ist also nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch des Haftungsschutzes.
Unsere Prüfung umfasst alle Komponenten Ihrer Absturzsicherung. Wir arbeiten systematisch und nach den Vorgaben der Hersteller sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Wir kontrollieren jeden Anschlagpunkt auf sichtbare Schäden – Korrosion, Risse, Verformungen, lockere Teile. Bei Seilsystemen prüfen wir Seile, Spanner und Umlenkungen auf Verschleiss.
Bewegliche Teile wie Gleiter oder Karabinerhaken werden auf ihre einwandfreie Funktion getestet. Bei Bedarf führen wir Drehmomentkontrollen an Verschraubungen durch.
Jede Prüfung wird protokolliert – mit Datum, Prüfer, Befund und gegebenenfalls Massnahmen. Sie erhalten ein Prüfprotokoll als Nachweis für Ihre Unterlagen und für Behörden.
Die Grundregel lautet: mindestens einmal jährlich. Diese Frist schreiben sowohl die Hersteller als auch die Unfallverhütungsvorschriften vor. Bei intensiv genutzten Anlagen oder besonderen Umgebungsbedingungen – etwa in Küstennähe oder bei aggressiver Industrieluft – kann ein kürzeres Intervall sinnvoll sein.
Ausserdem gibt es Ereignisse, die eine sofortige Prüfung erfordern: nach einem Absturz mit Belastung der Sicherung, nach Bauarbeiten am Dach, nach Unwettern mit Hagelschlag oder nach dem Austausch von Dachkomponenten. In solchen Fällen darf die Anlage erst wieder benutzt werden, wenn sie geprüft und freigegeben wurde.
Damit Sie die jährliche Prüfung nicht vergessen, bieten wir Wartungsverträge an. Wir erinnern Sie rechtzeitig an den fälligen Termin, koordinieren den Einsatz und führen die Prüfung durch – ohne dass Sie sich darum kümmern müssen. So haben Sie Gewissheit, dass Ihre Absturzsicherung stets im vorgeschriebenen Zustand ist.
Die Wartung muss mindestens einmal pro Jahr erfolgen – das schreiben sowohl die Unfallverhütungsvorschriften als auch die Hersteller vor. Bei besonderen Bedingungen wie aggressiver Umgebungsluft oder sehr häufiger Nutzung empfiehlt sich ein kürzeres Intervall. Nach einem Absturz, bei dem die Sicherung belastet wurde, ist eine sofortige Prüfung Pflicht, bevor die Anlage wieder benutzt werden darf.
Die Kosten hängen von Umfang und Anfahrtsweg ab. Für ein Einfamilienhaus mit wenigen Anschlagpunkten rechnen Sie mit einem Betrag im unteren dreistelligen Bereich. Grössere Anlagen mit Seilsystemen oder vielen Einzelpunkten erfordern mehr Zeit und kosten entsprechend mehr. Wir erstellen Ihnen vorab eine transparente Offerte, damit Sie wissen, womit Sie rechnen können.
Die Prüfung muss durch eine sachkundige Person erfolgen, die über entsprechende Produktkenntnisse verfügt. In der Regel wird dieser Nachweis durch eine Schulung beim Hersteller erbracht. Unsere Mitarbeiter sind durch die ABS Absturzsicherung AG – unsere Schwestergesellschaft am gleichen Standort – geschult und zertifiziert. So können wir die jährliche Prüfung fachgerecht durchführen und rechtssicher dokumentieren.
Stellen wir bei der Prüfung Mängel fest, informieren wir Sie sofort und dokumentieren den Befund. Je nach Schwere des Mangels darf die Anlage bis zur Behebung nicht mehr benutzt werden. Kleinere Mängel – etwa eine lockere Schraube – können wir oft direkt vor Ort beheben. Bei grösseren Schäden erstellen wir einen Massnahmenplan und ein Angebot für die Instandsetzung.
Ja, unbedingt. Das Prüfprotokoll ist Ihr Nachweis, dass die Absturzsicherung ordnungsgemäss gewartet wurde. Ohne diesen Nachweis können Sie im Schadensfall in Haftungsprobleme geraten. Ausserdem verlangen Versicherungen und Behörden bei Kontrollen häufig den Wartungsnachweis. Wir erstellen bei jeder Prüfung ein vollständiges Protokoll, das Sie zu Ihren Unterlagen nehmen können.
Ist die letzte Prüfung Ihrer Absturzsicherung länger als zwölf Monate her? Dann wird es Zeit. Wir kommen vorbei, prüfen Ihre Anlage und dokumentieren alles sauber – im Aargau und der Region.